Entschädigung bei Zug-Verspätung
Wenn ihr Zug Verspätung hat, muss auch die Bahngesellschaft eine Entschädigung leisten:
- ab 60 Minuten Verspätung bekommen Fahrgäste auf Fernreisen 25 Prozent des Fahrkartenpreises retour
- ab 120 Minuten sind es 50 Prozent.
- sollte die Verspätung schon vor Fahrantritt auftreten, kann man das Ticket zurück geben und erhält den vollen Preis.
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