Sanierungskosten von der Steuer absetzen
Wenn Sie Ihre privaten Wohnräume sanieren können Sie diese Kosten als Sonderausgabe bis zu einer bestimmten Höchstgrenze absetzen.
Reparaturen sind bei Vermietung sofort absetzbar.
Treten Schäden durch höhere Gewalt auf, können diese als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden.
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